Was passiert, wenn ich Ihre Rechnung nicht pünktlich begleiche?

Streng nach unseren AGB gilt eine Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung. Wenn wir nach Verstreichen dieser Zeit keinen Zahlungseingang verzeichnen können und Sie sonst als Kunde bei uns nicht durch Zahlungsverzögerungen aufgefallen sind, erinnern wir Sie einfach daran, dass unsere Rechnung noch nicht bezahlt ist.

Häufig handelt es sich um ein Versehen, das leicht behoben werden kann. Für diese erste Zahlungserinnerung berechnen wir keine Gebühren.

Flussdiagramm: Ablauf bei Zahlungsverzung
Was passiert, wenn Sie unsere Rechnung nicht pünktlich bezahlen? Die Grafik veranschaulicht, wie wir damit umgehen.

Kostenpflichtige Mahnungen

Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung dann immer noch nicht nachkommen, entscheiden wir je nach Situation. Wenn wir eine baldige Zahlung Ihrerseits für wahrscheinlich halten, können wir gemäß unseren AGB und wie auch sonst im Geschäftsverkehr üblich bis zu drei kostenpflichtige Mahnungen verschicken.

Für die 1. Mahnung fallen EUR 5,00 an, für die 2. Mahnung EUR 10,00 und für die 3. Mahnung EUR 15,00. Sie sollten sich darauf aber nicht verlassen. Es besteht Ihrerseits kein Anspruch darauf, dass wir alle drei oder überhaupt auch nur eine kostenpflichtige Mahnung an Sie verschicken.

Gerichtliches Mahnverfahren

Wenn wir nämlich den Eindruck haben, dass unsere Mahnungen keine Wirkung hätten, Sie also grundsätzlich zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig sind, eröffnen wir gegen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren. Dies kann schon nach der ersten oder ganz ohne Mahnung erfolgen.

Das Mahnverfahren wird vom Zentralen Mahngericht Uelzen geführt – gegen eine Gerichtsgebühr, die wir Ihnen ebenfalls in Rechnung stellen müssen. Außerdem fallen Verzugszinsen an, die vom Gericht festgelegt werden. Da die Eröffnung und Durchführung des Mahnverfahrens mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist, fallen darüber hinaus Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten an. Auch diese Summe wird als Teil unserer Forderung in das Mahnverfahren aufgenommen.

Wenn Sie auch auf den gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagieren, stellt das Gericht uns einen Vollstreckungsbescheid aus. Damit können wir einen Gerichtsvollzieher beauftragen, notfalls mit Gewalt die ausstehende Summe von Ihnen zu fordern (Zwangsvollstreckung). Auch der Gerichtsvollzieher berechnet Gebühren. Die Prozedur wird damit also nicht nur für beide Seiten äußerst unangenehm, sondern für Sie sogar noch teurer.

Strafverfahren

Sollten Sie durch falsche Angaben oder sonstiges Verhalten die Durchsetzung unserer zivilrechtlichen Honoraransprüche bewusst verhindern, sind wir außerdem gezwungen, gegen Sie Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten. Achten Sie also bitte darauf, dass Sie uns immer korrekte und aktuelle Informationen mitteilen: Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort, ladungsfähige Anschrift, Kontaktdaten, finanzielle Situation etc.

Auf Betrug steht in Deutschland gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Unser Appell

Daher appellieren wir auch in Ihrem eigenen Interesse an Sie: Bitte sorgen Sie dafür, und zwar schon vor Auftragserteilung, dass Ihnen die rechtzeitige Begleichung unserer Rechnung möglich ist. Vergewissern Sie sich auch, dass Sie uns vollständige und aktuelle Informationen über sich zur Verfügung stellen. Anderenfalls können Ihnen unnötige Kosten entstehen – und unter Umständen machen Sie sich sogar strafbar.

Bei größeren Summen können wir Ratenzahlungen vereinbaren. Aber sprechen Sie uns bitte darauf an, bevor Sie uns den Auftrag erteilen, und nicht erst danach oder wenn schon das Mahnverfahren läuft. Denn zu diesem Zeitpunkt fällt es uns verständlicherweise schwer, das verlorene Vertrauen zu Ihnen wiederzugewinnen.

Sie wollen sich zu Recht darauf verlassen können, dass wir Ihre Aufträge in bestmöglicher Qualität und fristgerecht erledigen. Im Gegenzug sind wir darauf angewiesen, dass Sie das vereinbarte Honorar schnellstmöglich, spätestens aber zum vereinbarten Zeitpunkt an uns zahlen. Das ist nur fair.

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