Was ist ein Arbeitszeugnis?

Mit einem Arbeitszeugnis bescheinigen Unternehmen ausscheidenden Mitarbeitern ihre Anstellung im betreffenden Zeitraum. Das sogenannte „qualifizierte“ Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung der fachlichen und persönlichen Befähigung des Arbeitnehmers. Das Gegenstück hierzu ist das einfache“ Arbeitszeugnis, das knapp gehalten und im Wesentlichen nur eine Arbeitsbescheinigung ist.

Da sie Arbeitgebern und -nehmern in der Regel wenig nützen, sind einfache Arbeitszeugnisse kaum von praktischer Bedeutung. So bezieht sich der Begriff „Arbeitszeugnis“ im allgemeinen Sprachgebrauch meist auf die qualifizierte Variante.

Sich der speziellen Sprache qualifizierter Arbeitszeugnisse zu bedienen will gelernt sein. Sie sind Arbeitnehmer und wurden aufgefordert, selbst einen Entwurf für Ihr Arbeitszeugnis zu erstellen? Sie wollen als Arbeitgeber punktgenau formulierte, professionelle Arbeitszeugnisse ausstellen? Sprechen Sie mit uns. Unsere Texter und Personalexperten stehen Ihnen helfend und kompetent zur Seite. Natürlich begutachten und interpretieren wir auch schon geschriebene Arbeitszeugnisse für Sie.

Welche Anforderungen gelten für Arbeitszeugnisse?

Die Arbeitszeugnisse der Bewerber bilden eine wichtige Grundlage für die Einstellungsentscheidungen von Unternehmen. Entsprechend wichtig sind lückenlose und möglichst gute Zeugnisse für Arbeitnehmer, die sie als Bestandteil ihrer Bewerbungsunterlagen einreichen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht ein Rechtsanspruch darauf, beim Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis ein Arbeitszeugnis – in Österreich Dienstzeugnis – zu erhalten. In Österreich beschränkt sich dieser Anspruch allerdings auf die einfache Variante.

Die Gesetzgebung zu Arbeitszeugnissen stellt für Geschäftsführungen und Personalverantwortliche eine ständige Herausforderung dar. Die Beurteilung des Angestellten soll ehrlich und wohlwollend sein, so dass ihm keine unnötigen Nachteile entstehen. Zugleich sollen künftige Arbeitgeber alles erfahren, was für ihr Auswahlverfahren relevant und wichtig sein könnte (Wahrheitspflicht).

Man kann sich leicht vorstellen, dass diese Anforderungen oft miteinander in Konflikt geraten – nämlich immer dann, wenn eine ehrliche Beurteilung nicht durchweg positiv ausfällt. Wird im Zeugnis offene Kritik am Arbeitnehmer geübt, kann er vor Gericht gehen. Die Grundlage dafür ist der Rechtsanspruch, durch das Arbeitszeugnis nicht unnötig am beruflichen Vorankommen gehindert zu werden.

Formeln mit Hintersinn: Der Zeugnis-Code

Das Ergebnis dieser Situation ist der sogenannte Zeugnis-Code: ein System von Standardformeln, die positiv klingen, aber nicht unbedingt etwas Gutes bedeuten. So entspricht es nur der Schulnote „befriedigend“ (3), wenn ein Angestellter seine Arbeit „zur vollen Zufriedenheit“ der Geschäftsführung erledigt hat. Ähnlich verweist das Wort „bemüht“ meist auf ein Zurückbleiben hinter den Erwartungen. Ein „gutes Verhältnis zu Kollegen und Kunden“ ist wahrscheinlich ein versteckter Hinweis auf ein weniger gutes zu Vorgesetzten.

Die Standardformeln für Schulnoten sind leicht anzuwenden und zu deuten, wenn man sie einmal kennt. Doch darüber hinaus sind noch viele andere Formulierungen mit versteckten Bedeutungen im Umlauf, auch wenn die Rechtsprechung das eigentlich nicht erlaubt.

Neben einzelnen Formulierungen kann auch die Zusammensetzung der Informationen im Zeugnis unterschwellige Botschaften transportieren. So lässt etwa eine Auslassung von Angaben, die standardmäßig erwartet werden, auf Probleme schließen („beredtes Schweigen“). Ebenso kann die positive Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit eine Andeutung sein, dass es sonst nicht viel Positives über den Betreffenden zu sagen gibt.

Formelsprache ist nicht verpflichtend

Die für Arbeitszeugnisse typische Formelsprache hat sich als Reaktion der Arbeitgeber auf die gesetzlichen Anforderungen ausgebreitet. Es besteht aber keinerlei Verpflichtung, sie zu verwenden.

Bei einem guten Verhältnis eines Vorgesetzten zu seinem ehemaligen Mitarbeiter spricht grundsätzlich nichts dagegen, ein Zeugnis einfach in seinem eigenen Stil zu verfassen. Im Zweifel sollte die Wortwahl eher zu positiv als zu nüchtern sein, um ungewollten negativen Interpretationen vorzubeugen.

Ein eleganter Weg ist es, die Leistungen des ehemaligen Mitarbeiters im Unternehmen möglichst konkret zu benennen. Dies ist für andere Personalverantwortliche ohnehin aussagekräftiger als eine Standardformel.

Arbeitszeugnis professionell schreiben lassen

Sie wollen ausscheidenden Mitarbeitern professionelle und informative Arbeitszeugnisse mitgeben, ohne ein juristisches Risiko einzugehen? Sie beteiligen sich als Arbeitnehmer selbst an der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Wir helfen Ihnen dabei.

Als etablierte Textagentur bieten wir Ihnen das gebündelte Know-how erfahrener Personalprofis und Zeugnis-Ghostwriter. Teilen Sie uns in eigenen Worten die gewünschte Beurteilung des Arbeitnehmers mit und erhalten Sie ein auf den Punkt formuliertes Arbeitszeugnis nach aktuellen Standards.

Ihren Wünschen entsprechend formulieren wir frei oder bedienen uns gängiger Formeln, die für künftige Arbeitgeber im Sinne von Schulnoten transparent interpretierbar sind. Selbstverständlich vermeiden wir in jedem Fall arbeitsrechtlich nicht zugelassene versteckte Bedeutungen.

Fremdsprachliche Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben

In anderen Ländern gelten für Bewerbungsverfahren abweichende Gepflogenheiten. Ein Arbeitszeugnis, wie es in Deutschland, Österreich oder der Schweiz üblich ist, wird dort nicht erwartet.

Trotzdem kann eine positive Beurteilung von einem hiesigen Arbeitgeber bei einer Bewerbung im Ausland hilfreich sein. Wenn Sie einem ehemaligen Angestellten mit einem fremdsprachigen Arbeitszeugnis oder Empfehlungsschreiben unter die Arme greifen wollen, verfassen wir gerne ein entsprechendes Dokument für Sie. Auch als Bewerber können Sie hier die Initiative ergreifen, indem Sie einen ehemaligen Vorgesetzten bitten, Ihnen eine Empfehlung zu unterschreiben.

Dank unseres internationalen Ghostwriter-Pools bieten wir Ihnen professionelle Textdienstleistungen unter anderem in folgenden Sprachen:

  • Afghanisch, Pathani
  • Afrikaans
  • Albanisch
  • Altgriechisch
  • Altnordisch
  • Alt­englisch, Angel­sächsisch
  • Alt­französisch
  • Alt­isländisch
  • Arabisch
  • Armenisch
  • Aserbai­dschan-Türkisch
  • Bamun
  • Baskisch
  • Bengalisch
  • Bosnisch
  • Bulgarisch
  • Chinesisch
  • Damara
  • Dänisch
  • Dari
  • Deutsch
  • Deut­sche Gebär­den­sprache (DGS)
  • Diola
  • Englisch
  • Estnisch
  • Ewe
  • Färöisch
  • Farsi
  • Filipino
  • Finnisch
  • Französisch
  • Furlanisch
  • Galicisch
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  • Indonesisch
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  • Malagasy, Madagassisch
  • Malayalam, Malabarisch
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  • Mongolisch
  • Nawayathi
  • Niederländisch
  • Norwegisch
  • Öster­reichi­sche Gebärden­sprache
  • Paschtunisch, Paschtu, Paschto
  • Persisch
  • Polnisch
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  • Rumänisch
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  • Schweizerdeutsch
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  • Valencianisch
  • Vietnamesisch
  • Walisisch, Kymrisch
  • Weißrussisch
  • Wolof

Kontakt aufnehmen und Arbeitszeugnis erhalten

Senden Sie uns gleich Ihre Anfrage, und wir erstellen Ihnen schnellstmöglich ein individuelles Angebot. Selbstverständlich übernehmen wir auch das Lektorat oder die Begutachtung eines bereits bestehenden Arbeitszeugnisses für Sie.
Sie helfen uns, Ihr Anliegen zügig zu bearbeiten, indem Sie uns vorab folgende Informationen zukommen lassen:

  • Alle Personaldaten (Name, Geburtsdatum, ggf. Ort).
  • Was für eine Stelle hat der Empfänger des Zeugnisses ausgefüllt? In welchem Zeitraum?
  • Wie beurteilen Sie die persönlichen Qualitäten des Betreffenden?
  • Wie beurteilen Sie die fachliche Qualifikation des Betreffenden?
  • Gibt es Aspekte, die besonders betont werden sollen? In unserem Artikel über das Interpretieren von Arbeitszeugnissen finden Sie Infos zu den klassischen Inhalten.
  • Wünschen Sie eine enge Orientierung an der gängigen Formelsprache oder einen freieren Stil?

Sollten Sie über die Details noch unentschlossen sein, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung bei der Klärung aller offenen Fragen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

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