Plagiatsprüfung Ihrer Masterarbeit

Wir nehmen Ihren eigenen oder einen fremden Text unter die Plagiatslupe.Unsere professionellen Plagiatsprüfer unterziehen Ihre Masterarbeit einem eingehenden Plagiat-Check. Folgende Arten der Plagiatskontrolle Ihrer Masterthesis sind möglich:

  • Automatische Plagiatskontrolle: Im Rahmen einer maschinellen Prüfung wird der Text Ihrer Masterarbeit auf Übereinstimmungen mit den Quellen aus dem Internet verglichen. Sie erhalten innerhalb von wenigen Stunden ein ausführliches computergeneriertes Gutachten zu allen entdeckten Funden.
  • Manuelle Plagiatskontrolle und Beratung: Wir beraten Sie gerne auch individuell und persönlich zu den Themen Zitieren, Literaturliste und Fußnoten. Wir können auch einzelne Passagen Ihrer Masterarbeit analysieren und mit dem Quellentext vergleichen. So erhalten Sie eine unabhängige und kompetente Einschätzung, ob es sich in Ihrem konkreten Fall um ein Plagiat handelt oder nicht. Manuelle Recherchen können aber auch für Dozenten und Professoren interessant sein, die die Masterarbeit eines Studenten eingehend auf Plagiate prüfen lassen wollen.
  • Formale Plagiatskontrolle: Unsere erfahrenen Wissenschaftskorrektoren können Ihnen auch direkt bei der Vereinheitlichung und formalen Korrektur Ihrer Literaturliste und Ihrer Quellenangaben helfen.

Überprüfbare Zitatarten

Die Prüfung und Beratung kann je nach Ihren Wünschen die folgenden Zitat- und Zitierarten umfassen:

  • direktes Zitat, indirektes Zitat,
  • Verweise auf Monografien, Fachbücher,
  • Artikel, Fachzeitschriften, Fachmagazine,
  • Internetquellen, PDF-Dateien, Unternehmens-Webpräsenzen,
  • Übernahme von Tabellen, Abbildungen, Daten,
  • Zitate aus fremdsprachigen Quellen,
  • Kurzzitate, Langzitate.

Natürlich kennen sich unsere Plagiats- und Zitierexperten mit allen gängigen Zitiermethoden aus:

  • europäische/deutsche Zitiermethode mit vollständigen bibliografischen Angaben in den Fußnoten und in der Literaturliste,
  • Harvard-Methode (mit Kurzhinweisen im Text und ausführlichen bibliografischen Angaben in der Literaturliste),
  • sowie auch alle englischen Style Guides:
    • APA,
    • Chicago,
    • MLA,
    • Harvard,
    • etc.

Warum ist eine Plagiatsprüfung notwendig?

Wird nachgewiesen, dass eine Masterarbeit Plagiate enthält, kann dies für den betroffenen Studenten eine ganze Reihe unangenehmer Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn das Problem hochschulintern entdeckt wird, entscheidet der Prüfer oder die Prüfungskommission darüber, ob die Masterarbeit überhaupt anerkannt wird bzw. bleibt. Bei geringen, vermutlich unabsichtlichen Verstößen und entsprechender Kulanz der Prüfer erhält der Master-Student seine Arbeit zur Nachkorrektur.

In anderen Fällen wird die Arbeit komplett aberkannt. Eine neue Masterthesis muss geschrieben werden. Im schlimmsten Fall verlangen Universitäten Geldstrafen und/oder veranlassen eine Exmatrikulation. Ist der Abschluss bereits offiziell anerkannt, ist eine nachträgliche Aberkennung des Titels möglich.

Neben hochschulinternen Folgen kann das Plagiat auch rechtliche Konsequenzen außerhalb der Alma Mater (der Universität) haben. Plagiatsverstöße sind Verletzungen des Urheberschutzgesetzes. Die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Haft. Hinzu oder alternativ kommen Geldstrafen und Bußgelder in Betracht. Außerdem könnte der wahre Urheber der plagiierten Passagen zivilrechtlich Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung seines geistigen Eigentums fordern.

Verjähren Plagiate?

Hochschulen haben häufig eigene Regelungen. In den Hochschulordnungen ist nicht selten zu lesen, dass ein Hochschultitel fünf Jahre nach dem Erhalt nicht mehr nachträglich aberkannt werden kann. Ob das Plagiat für die Gültigkeit Ihrer Masterarbeit verjährt oder nicht, hängt demnach von den Vorschriften des Lerninstitutes ab.

Schadensersatzansprüche oder strafrechtliche Folgen können aber auch darüber hinaus eine Rolle spielen. Im Strafgesetzbuch gibt es keinen speziellen Paragrafen für Urheberrechtsverletzungen und dementsprechend auch keine Regelung zur Verjährung von Plagiatsvorwürfen.

Das Urheberrecht bzw. die damit verbundenen Nutzungsrechte verfallen in Deutschland siebzig Jahre nach dem Versterben des Verfassers. Danach kann der Rechteinhaber (etwa die Erben oder der Verlag) keine zivilrechtlichen Forderungen mehr gegen den Verwerter (in diesem Fall den Plagiator) stellen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist dann nicht mehr möglich.

Unter wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten bleibt ein Plagiat aber auch nach Verstreichen der 70-Jahre-Frist de facto bestehen. Ihr wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ruhm wäre dahin, auch wenn Ihnen strafrechtlich, zivilrechtlich und hochschulintern nicht mehr beizukommen wäre.

Plagiate aus fremdsprachigen Quellen

Vielen ist nicht bewusst, dass das Plagiieren sprachübergreifend möglich ist. Wörtliche oder auch nur sinngemäße Übersetzungen bestehender Texte ohne korrekte und vollständige Kennzeichnung der Ursprungsquelle werden genauso als Plagiate gewertet wie direkte Übernahmen in der Ausgangssprache.

Ist eindeutig erkennbar, dass der Inhalt, der Aufbau und möglicherweise auch die Formulierungen selbst auf einem übersetzten Original basieren, ist der Plagiatstatbestand erfüllt.

Wörtliche Übernahmen sind nicht immer Plagiate

Wir nehmen Ihren eigenen oder einen fremden Text unter die Plagiatslupe.Eine kopierte Textstelle ist nicht automatisch ein Plagiat. Korrekt gekennzeichnet, können übernommene Inhalte dazu dienen, die eigenen Aussagen zu untermauern. Mit Zitaten und Verweisen auf andere Quellen können Sie demonstrieren, dass Sie sich mit der relevanten Forschungsliteratur beschäftigt haben und sie, wo sinnvoll, kritisch hinterfragen können.

Sind die übernommenen Textteile, Bilder, Gedanken oder Daten nicht vollständig oder inkorrekt als Zitate gekennzeichnet, ist die Grenze zum Plagiat aber schon überschritten. Es gibt spezielle Regeln für die Markierung von zitierten Textstellen und Inhalten.

Die meisten Universitäten und Prüfer bieten entsprechende Leitfäden zum Download an. Wir helfen Ihnen, sich damit zurechtzufinden. Sollte Ihnen ein solcher Leitfaden nicht vorliegen, beraten wir Sie über die Zitierstandards Ihres Faches.

Kostenfreie Plagiat-Software nutzen?

Das Angebot für kostenlose Plagiatsprüfungen ist umfangreich. Zahlreiche Anbieter versprechen eine schnelle Überprüfung von Inhalten aller Art.

Doch die Sache hat gleich mehrere Mankos:

  • Oft ist die Anzahl der zu prüfenden Wörter oder Seiten sehr klein, sodass sie für eine vernünftige Überprüfung einer ganzen Masterarbeit nicht ausreicht.
  • Die Prüfqualität der kostenlosen Programme ist meist sehr gering: Plagiate werden bei kleinsten Tippfehlern oder ersetzten Wörtern nicht mehr erkannt. Stattdessen werden allgemein häufiger vorkommende Wortkombinationen als vermeintliches Plagiat gekennzeichnet.
  • Auch die kostenlosen Programme greifen auf die Suchergebnisse von Suchmaschinen zu. Automatisierte Anfragen sind bei den großen und besseren Suchmaschinenanbietern jedoch nur gegen Entgelt erlaubt. Damit gibt es nur wenige Möglichkeiten:
    • Die Anbieter lassen Sie mit Werbung oder Ihren Daten für die angebotene vermeintliche kostenlose Plagiatsprüfung bezahlen.
    • Die Anbieter greifen auf weniger hochwertige Suchmaschinen zurück mit entsprechenden Einbußen bei der Prüfungsqualität.
    • Die Anbieter verstoßen explizit gegen die Nutzungsrichtlinien der von ihnen genutzten Suchmaschine. Dafür müssen sie womöglich unerlaubte Tarnvorkehrungen treffen, die sich natürlich wieder negativ auf die Prüfqualität auswirken.
    • Häufig dienen die kostenlosen Angebote nur als Werbeaktion, um Sie doch für ein kostenpflichtiges Abo zu gewinnen.

Daher raten wir von kostenlosen Tools ab.

Andere Dienstleistungen rund um Ihre Masterthesis

Für Sie als Masterstudent könnten noch folgende Dienstleistungen nützlich sein:

Bei Fragen zu Ihrer Masterarbeit wenden Sie sich bitte an unser kompetentes Team. Wir erstellen Ihnen gerne ein genaues Angebot.

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