Ist das Lektorat für Studenten erlaubt?

Welche externen Hilfestellungen sind bei Abschlussarbeiten erlaubt?

Aus unserer Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ):

Ist das Lektorat meiner Seminararbeit oder Bachelorarbeit durch Sie legal? Darf ich meine Masterarbeit oder Doktorarbeit von Ihnen Korrektur lesen lassen? Ist die Nutzung Ihrer sonstigen Dienste für Studenten und Doktoranden erlaubt und ethisch unbedenklich?

Wir übernehmen Aufträge nur, wenn wir sicher sind, dass sie mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. Nichts von dem, was wir machen, ist rechtswidrig oder verboten. Darauf achten wir im eigenen Interesse und auch im Interesse unserer Kunden. Unsere eigenen ethischen Ansprüche sind sogar noch strenger als die rechtlichen Vorgaben.

Konkret heißt das: Wenn eine Anfrage unseren ethischen Arbeitsgrundsätzen widerspricht, lehnen wir den Auftrag ab. Sie können also auch als Student oder Doktorand bedenkenlos unsere Dienste nutzen. Im schlimmsten Fall weisen wir Sie auf die Bedenklichkeit Ihres Ansinnens hin und Sie können davon Abstand nehmen.

Im Zweifel nachfragen

Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich selbst als Student oder Doktorand in Ihrer Prüfungsordnung oder bei Ihren Prüfern zu informieren, ob und bis zu welchen Grenzen eine externe Unterstützung bei der Erbringung von Prüfungsleistungen zulässig ist. Alle Prüfungsordnungen verlangen vom Prüfling, dass er die Prüfungsleistung selbst erbringt. Viele Fachbereiche und Prüfer verlangen auch eine eidesstattliche Erklärung über die Urheberschaft der Abschlussarbeit.

Leider wird in den meisten Fällen nicht präzisiert, was den Kern der Eigenleistung ausmacht. Daher empfehlen wir, im Zweifel bei Ihrem Prüfungsamt nachzufragen. Dass ein Student den Druck und die Bindung externen Dienstleistern überlassen darf, darüber besteht Konsens. Auch die Formatierung und Plagiatsprüfungen durch andere sind in den meisten Fällen unbedenklich. Es sei denn, Sie studieren gerade Textdesign oder wollen die Ergebnisse der Plagiatsprüfung nutzen, um Plagiate zu verschleiern.

Nichts auszusetzen werden die meisten Prüfer daran haben, wenn Sie Ihre Seminararbeit vor Abgabe einem Kommilitonen oder einem professionellen Lektor zur orthografischen oder stilistischen Korrektur geben. Sogar bei linguistischen Studienarbeiten – etwa bei Fremdsprachen – empfehlen Hochschullehrer häufig eine professionelle Korrektur. Vollkommen in Ordnung sind schließlich auch Textcoachings, bei denen Sie Schreibtipps und Zeitmanagement-Ratschläge erhalten, sofern Sie allein der Urheber aller prüfungsrelevanten Inhalte Ihrer Examensarbeit bleiben.

Eindeutig unzulässig: Plagiieren und akademisches Ghostwriting

Im Umkehrschluss bedeutet das: Die ethische und rechtliche Grenze ist eindeutig überschritten, wenn die inhaltliche oder sprachliche Urheberschaft Ihrer Examensarbeit nicht bei Ihnen liegt. Dies ist zum einen beim schon erwähnten Plagiat der Fall – also wenn Sie aus anderen Quellen wörtlich oder sinngemäß Inhalte übernehmen, ohne die Quelle anzugeben. Zum anderen sollten Sie auch auf die Dienste sogenannter akademischer Ghostwriter verzichten, die die Abschlussarbeit als Ganzes oder in Teilen für Sie anzufertigen versprechen.

Sowohl das Plagiieren als auch das ‚Erbringen‘ von Prüfungsleistungen mit Hilfe akademischer Ghostwriter verstößt nicht nur gegen sämtliche Prüfungsordnungen, sondern auch gegen geltendes Strafrecht. Wer eine wahrheitswidrige eidesstattliche Erklärung zur Urheberschaft seiner Abschlussarbeit abgibt, kann nach § 156 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Auch ein Gehilfe, sprich der beauftragte Ghostwriter, kann sich gemäß § 27 Strafgesetzbuch strafbar machen.

Wer plagiiert, verstößt zusätzlich noch gegen das Urheberrechtsgesetz. Die Folge davon können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Urhebers oder des Nutzungsrechte-Inhabers sein. Dies kann nicht nur äußerst unangenehm werden, sondern auch recht teuer. Bedenken Sie auch, dass je nach Ihrer Prüfungsordnung ebenso universitätsinterne Strafmaßnahmen möglich sind: von Geldstrafen bis zur Exmatrikulation.

Fazit

Da wir kein akademisches Ghostwriting anbieten und auch bei sämtlichen Korrektur- und Optimierungsaufträgen streng darauf achten, die rechtlichen und die anerkannten ethischen Grenzen zu achten, können Sie unsere Dienste ganz entspannt in Anspruch nehmen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie bei Ihrer Universität eine zusätzliche Auskunft einholen. So sind Sie doppelt abgesichert.

Stand: 09.02.2017

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