Der Lektorenausbilder Evgenij Unker erklärt in diesem Artikel ein paar Gesetze rund um Online-Ausbildungen und hilft dir, unnötige Anwaltskosten zu vermeiden.
Coaching-Abzocke?
Spitzige Anwälte haben eine neue Marktlücke gefunden. Sie versprechen dir, das Geld für online abgeschlossene Coaching-Verträge einfach zurückzuholen. Dafür musst du natürlich vorher eine runde Summe auf den Tisch des Anwalts legen.
Leider fallen auch einige Journalisten auf diese Mär ein. Es häufen sich Berichte in den Medien, auch in den öffentlich-rechtlichen, die den Eindruck erwecken, alle oder die meisten Online-Bildungs- und Coaching-Angebote seien nur Abzocke. Die Überschriften übertrumpfen sich in der Dramatik. Hier nur einige echte Beispiele:
Opfer von Coaching-Abzocke berichtet
Coaching-Betrug
Life-Coaches: Alles nur Betrug?
Unseriöse Coaching-Angebote
Die Coaching-Lüge: True Crime
Undercover in der Coaching-Szene: Die Lüge mit den Millionen?
Im Sog der Coaching-Szene
Geld-weg-Garantie
Das Versprechen vom schnellen Geld: Wer an Business-Coachings wirklich verdient
Natürlich gibt es unseriöse Angebote und natürlich gibt es Qualitätsunterschiede bei den Angeboten. Das gilt für jeden Lebens- und Geschäftsbereich. Und natürlich gibt es auch Betrüger, gegen die du dich juristisch wehren solltest.
Aber nicht jedes weniger qualitative Angebot ist gleich Betrug. Und E-Learning ist ein Format, das inzwischen staatliche Schulen und Universitäten praktizieren. Online-Lernen spart nämlich Zeit und Kosten.
Was steckt dahinter?
Das Argument der Anwälte: Die Online-Angebote verstießen gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (kurz FernUSG). Damit seien die Verträge ungültig. Du könntest also das Geld über einen Anwalt oder vor Gericht zurückfordern.
Gerne verweisen die Anwälte auf aktuelle Gerichtsurteile. Etwa die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.06.2025 unter dem Aktenzeichen (Az.) III ZR 109/24 oder das vom 02.10.2025 unter dem Az. III ZR 173/24.
Gilt das auch für die Lektorenausbildungen von Lektorat Unker und vom Lektorenausbilder Evgenij Unker? Kannst du das Geld für die Ausbildung einfach zurückholen?
Kurze Antwort: nein.
Was regelt das FernUSG?
Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (kurz FernUSG) dient dazu, Verbraucher (und nach Auslegung des Bundesgerichtshofes auch Unternehmer) vor unseriösen Bildungsangeboten zu schützen.
Angebote, die unter das Gesetz fallen, müssen als solche von der zuständigen Behörde zugelassen sein. Zuständig ist die Staatliche Zulassungsstelle Fernunterricht, kurz ZFU.
Fehlt eine solche Zulassung, sind die Verträge nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG). Du hast damit gewisse Chancen, dir das Geld zurückerstatten zu lassen.
Welche Angebote fallen unter das FernUSG?
In § 1 FernUSG heißt es:
(1) Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.
(2) Dieses Gesetz findet auch auf unentgeltlichen Fernunterricht Anwendung, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist.
Es sind also mehrere Kriterien zu erfüllen:
- Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, also Unterricht,
- Entgeltlichkeit, also gegen Geld,
- überwiegende räumliche Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden,
- Lernkontrollen.
Ist Lektorat Unker nach dem FernUSG zugelassen?
Während die meisten Fortbildungen von Lektorat Unker die beiden ersten Kriterien unstrittig erfüllen dürften (1. Unterricht und 2. Entgeltlichkeit), sind die beiden anderen Kriterien nicht erfüllt:
- Der überwiegende Teil der Fortbildungen findet live statt: in Form von Online-Live-Sitzungen. Nach gängiger Rechtsprechung ist damit die Anforderung der räumlichen Trennung (3.) im rechtlichen Sinne nicht erfüllt. Denn Lernender und Lehrender befinden sich sozusagen im selben virtuellen Raum. Eines der letzten Gerichtsurteile, die diese Deutung bestätigen, ist zum Beispiel da vom Landgericht Koblenz, Urteil vom 13.08.2025: Az. 16 O 447/24.
- Es finden keine Lernkontrollen (4.) statt.
Damit fallen die Lektorenausbildung nicht in den Geltungsbereich des Fernunterrichtschutzgesetzes und müssen somit auch nicht von der ZFU zugelassen werden.
Funfact am Rand: Das FernUSG stammt aus dem vordigitalen Jahr 1976. Es ist also trotz einiger Aktualisierungen seit der Verabschiedung des Gesetzes in seinem Weltbild hoffnungslos veraltet.
Selbst in den Fällen, in denen das Gesetz anwendbar ist, gibt es gute moralische und rechtliche Gründe, das Recht auf Rückerstattung des Geldes anzuzweifeln: Schließlich hast du die vereinbarte Dienstleistung erhalten und schuldest den Gegenwert.
Heißt das, das die Ausbildungen von Lektorat Unker unseriös sind?
Lektorat Unker ist also nicht nach FernUSG zugelassen. Ich kann dich aber beruhigen. Als Bildungsanbieter erfüllen wir viel anspruchsvollere Anforderungen als die nach dem angestaubten FernUSG.
Neben unserem eigenen Bekenntnis zu höchster Qualität sowie den zahlreichen positiven Rückmeldungen bisheriger Ausbildungsteilnehmer sind wir seit 2024 nach AZAV zertifiziert.
AZAV steht für die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, kurz Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Auf Deutsch: Unsere Bildungsangebote erfüllen so hohe Qualitätsstandards, dass staatliche Einrichtungen wie die Agentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung die Kosten der Ausbildungen übernehmen (für Arbeitslose und Arbeitsunfähige).
Erfahre mehr über die AZAV-Zertifizierung und die staatlichen Förderungsmöglichkeiten >>
Fazit
Bereits als Schüler lernte ich bei einer Berufswahl-Veranstaltung von dem Osnabrücker Professor für Rechtsgeschichte Wulf Eckart Voß den alten juristischen Grundsatz: pacta sunt servanda. Auf Deutsch: Verträge sind einzuhalten.
Das gilt auch für den Vertrag mit dem Anwalt, der dir eingeredet hat, du könntest eine Leistung in Anspruch nehmen und dann das Geld einfach zurückfordern. Sein Honorar und etwaige Gerichtskosten musst du bezahlen, auch wenn du kein Geld für das abgeschlossene Coaching zurückbekommst.
Prüfe also bitte genau vor Abschluss eines Weiterbildungsvertrages, ob du das Angebot seriös ist, ob es zu dir und deinen Zielen passt, ob es eventuelle Rechtsanforderungen erfüllt und ob dir der Anbieter überhaupt menschlich sympathisch ist etc.
Am Beispiel der Lektorenausbildungen von Lektorat Unker kannst du das zum Beispiel hier durchexerzieren.
Evgenij Unker
22.01.2026
