Was ist ein Arbeitszeugnis?
Mit einem Arbeitszeugnis bescheinigen Arbeitgeber ausscheidenden Angestellten ihre Beschäftigungszeit im Unternehmen. Wenn es sich um ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis handelt, enthält dieses außerdem eine Beurteilung des Verhaltens und der Leistung des betreffenden Mitarbeiters.
Demgegenüber beschränkt sich das einfache Arbeitszeugnis (in Österreich „Dienstzeugnis“) auf eine Bestätigung der Anstellung im betreffenden Zeitraum. In Deutschland und der Schweiz haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen. In Österreich können sie nur das einfache Dienstzeugnis einfordern.
Gerne helfen Ihnen unsere Personalsachverständigen und Textprofis, Arbeitszeugnisse zu interpretieren. Dies ist aufgrund der speziellen Formelsprache solcher Dokumente oft nicht einfach. Dank unserer Begutachtung erfahren Sie als Personalverantwortlicher genau, was der Zeugnisaussteller Ihnen sagen wollte. Arbeitnehmern helfen wir, in ihren Arbeitszeugnissen zwischen den Zeilen zu lesen und die Rechtssicherheit der Formulierungen zu beurteilen.
Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erstellung professioneller Arbeitszeugnisse.
Wozu dient ein Arbeitszeugnis?
Als Arbeitnehmer fügen Sie Arbeitszeugnisse üblicherweise Ihren Bewerbungsunterlagen hinzu. Indem Sie positive Bewertungen früherer Arbeitgeber vorweisen, steigern Sie Ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Ein lobendes und zugleich aussagekräftiges Arbeitszeugnis ist bei der Stellensuche von großem Wert.
Sind Sie Unternehmer, helfen Ihnen Arbeitszeugnisse bei der Auswahl Ihrer Bewerber, indem sie Ihnen Details zu früheren Beschäftigungen aus Arbeitgeberperspektive mitteilen. Andere Bestandteile einer Bewerbung wie Anschreiben und Lebenslauf bieten dies nicht.
Was steht zwischen den Zeilen?
Die Sprache gängiger Arbeitszeugnisse ist eine Wissenschaft für sich. Die Gesetzgebung verlangt, dass ein Arbeitszeugnis ehrlich und wohlwollend sein muss. Es soll potentielle Arbeitgeber aussagekräftig informieren, zugleich aber den Zeugnisempfänger nicht unnötig bei seinem beruflichen Vorankommen behindern. Diese Anforderungen führen regelmäßig zu Schwierigkeiten, wenn Vorgesetzte mit den Leistungen oder dem Verhalten eines Angestellten nicht restlos zufrieden waren. Denn zu viel Ehrlichkeit wäre nicht mehr wohlwollend, zu viel Wohlwollen nicht ehrlich. Der Versuch, die richtigen Formulierungen zu finden, gerät zum Drahtseilakt.
Deshalb hat sich eine mehr oder weniger verklausulierte Sprache entwickelt, die in Arbeitszeugnissen zum Einsatz kommt. Ihr Hauptmerkmal ist, dass sie Negatives positiv oder indirekt ausdrückt. Eine Bemerkung wie „X hat auf Betriebsfeiern für gute Stimmung gesorgt“ heißt womöglich: X interessiert sich mehr fürs Feiern als für die Arbeit. Vermeintliche Komplimente für den souveränen Umgang mit dem Windows-Betriebssystem deuten eher darauf hin, dass der Betreffende sonst nicht viel kann. Denn Windows zu beherrschen ist eine Selbstverständlichkeit.
Darüber hinaus haben sich Standardformulierungen eingebürgert, die für Schulnoten stehen. Wenn ein Angestellter seine Arbeit laut Zeugnis „zur vollen Zufriedenheit“ des Unternehmens erledigt hat, ist das nur ein „befriedigend“, also eine Drei. Ein „sehr gut“ hebt sich durch sprachliche Verstärker davon ab: Der Mitarbeiter erledigte seine Aufgaben „stets zur vollsten Zufriedenheit“ des Vorgesetzten.
Arbeitszeugnis professionell deuten und begutachten lassen
Wer mit der formelhaften und indirekten Sprache der Arbeitszeugnisse nicht vertraut ist, kann ein solches Dokument oft nicht auf Anhieb richtig deuten. Merkwürdig anmutende Formulierungen können ebenso positive wie negative Urteile ausdrücken oder auch gar nichts zu bedeuten haben.
Unsere erfahrenen und sachverständigen Textbegutachter aus den Bereichen Personalarbeit und Arbeitsrecht verschaffen Ihnen Klarheit. Legen Sie uns Ihr Arbeitszeugnis vor und Sie erhalten von uns eine Deutung des Inhalts in verständlichem Klartext.
Ist Ihr Arbeitszeugnis rechtssicher?
Besonders wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitszeugnis einen schlechteren Eindruck erweckt als nötig, lohnt sich eine gründliche Prüfung des Inhalts. Vielleicht hat sich der Verfasser im Unternehmen bei den zweifelhaften Formulierungen gar nichts gedacht und ist auf Nachfrage bereit, Änderungen vorzunehmen.
Im Ernstfall steht Ihnen darüber hinaus der Rechtsweg offen. Der Inhalt des Arbeitszeugnisses darf kein ungerechtfertigt schlechtes Licht auf Sie werfen und keine „Geheimsprache“ mit versteckten Bedeutungen beinhalten. In jedem Fall haben Sie eine bessere Verhandlungsposition für die Durchsetzung von Änderungen, wenn Sie genau wissen, was an den beanstandeten Formulierungen nicht stimmt.
Neben Verträgen, AGB und anderen juristischen Dokumenten unterziehen wir auch Arbeitszeugnisse gerne einer rechtlichen Überprüfung. Auf der Grundlage der Beurteilung durch unsere Arbeitsrechtler verschaffen Sie sich auch juristisch ein klares Bild und nutzen Ihren Rechtsanspruch auf ein faires Arbeitszeugnis zu Ihrem maximalen Vorteil.
Arbeitszeugnis oder Beurteilung aus dem Ausland prüfen
Bewerbungsverfahren werden auf internationaler Ebene unterschiedlich gehandhabt. Arbeitszeugnisse wie im deutschsprachigen Raum finden Sie zum Beispiel in den USA oder England nicht. Dennoch sind auch in anderen Ländern Beurteilungen und Empfehlungsschreiben üblich, die eine ähnliche Funktion erfüllen wie das Arbeitszeugnis.
Unser internationales Team aus Personalexperten, Juristen und Textern unterstützt Sie gerne auch bei der Interpretation und Übersetzung fremdsprachiger Zeugnisse und ähnlicher Dokumente.
Unter anderem in folgenden Sprachen stehen wir Ihnen für Textbegutachtungen und andere professionelle Textdienstleistungen zur Verfügung:
- Afghanisch, Pathani
- Afrikaans
- Albanisch
- Altgriechisch
- Altnordisch
- Altenglisch, Angelsächsisch
- Altfranzösisch
- Altisländisch
- Arabisch
- Armenisch
- Aserbaidschan-Türkisch
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- Deutsche Gebärdensprache (DGS)
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- Paschtunisch, Paschtu, Paschto
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- Vietnamesisch
- Walisisch, Kymrisch
- Weißrussisch
- Wolof
Selbstverständlich übersetzen wir auf Wunsch auch Ihr deutsches Arbeitszeugnis für eine bevorstehende Bewerbung im Ausland.
Nehmen Sie Kontakt auf – wir schaffen Klarheit
Senden Sie uns Ihr Arbeitszeugnis zu, und wir erstellen Ihnen schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot für eine fachmännische Begutachtung. Am besten übermitteln Sie uns dazu folgende Informationen, damit wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten können:
- Wünschen Sie eine Interpretation oder eine rechtliche Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses? Natürlich ist auch beides möglich.
- Haben Sie als Angestellter auf einem bestimmten Gebiet Herausragendes geleistet, das Ihrer Meinung nach im Zeugnis erwähnt werden sollte?
- Erscheint Ihnen die Beurteilung in bestimmter Hinsicht zu negativ?
- Wollen Sie als Arbeitgeber sichergehen, dass das von Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis die von Ihnen gewünschte Aussage hat?
Natürlich begutachten wir Ihr Arbeitszeugnis auch ohne besondere Fragestellung, falls es Ihnen nur um ein besseres Verständnis des Inhalts geht. Eine mündliche Beratung ist ebenso möglich.