Wie verwende ich akademische Grade?

Wer sein Studium abschließt, erwirbt einen akademischen Grad. Voraussetzung ist eine erfolgreich abgelegte Hochschulprüfung. In Deutschland werden seit der Unterzeichnung der sogenannten Bologna-Erklärung 1999 vor allem Bachelor- und Mastergrade verliehen.

Es gibt in Deutschland allerdings noch einige Hochschulen, die Magister-Studiengänge mit entsprechendem Abschluss anbieten. Der höchste akademische Grad ist der Doktor. Er wird nach einer erfolgreichen Promotion verliehen. Doch wann werden die Grade angegeben? Stehen Sie vor oder hinter dem Namen? Und wie wird ein Professor korrekt angeschrieben?

Dieser Artikel gibt Antworten auf viele Fragen rund um akademische Titel und Grade in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten abweichende Regelungen.

Bachelor- und Mastergrade

Ein Bachelor-Studium dauert in der Regel 3–4 Jahre. Dem Absolventen wird anschließend der akademische Bachelor-Grad verliehen. Einem Masterstudium geht in der Regel ein anderes Studium voraus. Dies ist oft ein Bachelorstudium, aber auch Magister- und Diplomabsolventen können ein Masterstudium absolvieren. Die Regelstudienzeit beträgt zwischen 2 und 4 Semestern.

Für Master- und Bachelorabsolventen gibt es in Deutschland laut der Kultusministerkonferenz jeweils sechs mögliche Abschlussbezeichnungen (vgl. Ländergemeinsame Strukturvorgaben):

  • Bachelor of Arts (B. A.)
  • Bachelor of Science (B. Sc.)
  • Bachelor of Laws (LL. B.)
  • Bachelor of Engineering (B. Eng.)
  • Bachelor of Fine Arts (B. F. A.)
  • Bachelor of Music (B. Mus.)
  • Master of Arts (M. A.)
  • Master of Science (M. Sc.)
  • Master of Laws (LL. M.)
  • Master of Engineering (M. Eng.)
  • Master of Fine Arts (M. F. A.)
  • Master of Music (M. Mus.)

Welchen akademischen Grad ein Student nach seiner erfolgreichen Prüfung führen darf, ist also abhängig von der Ausrichtung des Studiums. In der nachfolgenden Tabelle geben wir eine Übersicht. Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung laut der Kultusministerkonferenz an demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt (vgl. Ländergemeinsame Strukturvorgaben):

Bachelor- und Mastergrade abhängig vom Fachbereich
Fach/Fächergruppe Abschlussbezeichnung Hinweis
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Bachelor of Science (B. Sc.)
Master of Science (M. Sc.)
betrifft nicht die staatlich geregelten Studiengänge
Ingenieurwissenschaften Bachelor of Science (B. Sc.)
Master of Science (M. Sc.)
oder
Bachelor of Engineering (B. Eng.)
Master of Engineering (M. Eng.)
Kunstwissenschaft Bachelor of Arts (B. A.)
Master of Arts (M. A.)
Mathematik Bachelor of Science (B. Sc.)
Master of Science (M. Sc.)
Medizin Bachelor of Science (B. Sc.)
Master of Science (M. Sc.)
betrifft nicht die staatlich geregelten Studiengänge
Naturwissenschaften Bachelor of Science (B. Sc.)
Master of Science (M. Sc.)
Rechtswissenschaften Bachelor of Laws (LL. B.)
Master of Laws (LL. M.)
betrifft nicht die staatlich geregelten Studiengänge
Sozialwissenschaft Bachelor of Arts (B. A.)
Master of Arts (M. A.)
Sport, Sportwissenschaft Bachelor of Arts (B. A.)
Master of Arts (M. A.)
Sprach- und Kulturwissenschaften Bachelor of Arts (B. A.)
Master of Arts (M. A.)

Sonderfall staatlich geregelte Studiengänge

Besondere Regelungen gelten für staatlich geregelte Bachelor- und Masterstudiengänge. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaften. Studenten des Lehramts können so beispielsweise auch den Grad Master of Education (M. Ed.) verliehen bekommen.

Wer ein künstlerisches Studium an einer Kunst- und Musikhochschule absolviert, kann mit dem Bachelor of Arts oder Master of Arts abschließen. Das gilt für künstlerisch angewandte Studiengänge und darstellende Kunst. Nach dem Abschluss eines Studiums in der Fächergruppe ‚Freie Kunst‘ wird dem Absolventen der Grad Bachelor of Fine Arts (B. F. A.) oder Master of Fine Arts (M. F. A.) verliehen. Musikstudenten können die Grade Bachelor of Music (B. Mus.) und Master of Music (M. Mus.) erwerben.

Der Doktorgrad

Der Doktor ist der höchste akademische Grad. Er wird nach der Promotion verliehen und verfügt über einen Zusatz. Dieser gibt das Fachgebiet an, in dem der Absolvent promoviert wurde. In Deutschland wurden im Jahr 2010 gut 25.000 Doktorgrade verliehen (vgl. Hochschulen auf einen Blick, S. 24). Insgesamt gibt es in Deutschland Dutzende verschiedene Doktortitel.

Die lateinischen Begriffe sind zunächst verwirrend. Doch wer sich ein bisschen mit der Bildung der Bezeichnungen beschäftigt, versteht das System schnell. Ein Doktorgrad besteht aus 2–5 Einzelwörtern. Zu Beginn steht stets das Wort Doctor. Diesem kann direkt das Fachgebiet folgen:

  • Doctor agronomiae (Dr. agr.) = Doktor der Landwirtschaft
  • Doctor culturae (Dr. cult.) = Doktor der Kulturwissenschaft
  • Doctor medicinae (Dr. med.) = Doktor der Medizin

Je nach der lateinischen Bezeichnung für das Fachgebiet kann die lateinische Bezeichnung auch aus drei Teilen bestehen:

  • Doctor disciplinarum politicarum (Dr. disc. pol.) = Doktor der Sozialwissenschaften
  • Doctor philosophiae in artibus (Dr. phil. in art.) = Doktor der Philosophie in den Künsten
  • Doctor oeconomiae publicae (Dr. oec. publ.) = Doktor der Staatswissenschaften

Ein häufiger Fall, der stets zu einem dreigliedrigen, manchmal aber auch zu einem vier- oder sogar fünfgliedrigen Doktorgrad führt, ist die Konstruktion mit dem lateinischen Wort rerum (Genitiv Plural des Substantivs res):

  • Doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.) = Doktor der Naturwissenschaften
  • Doctor rerum biologiae veterinariae (Dr. rer. biol. vet.) = Doktor in der Veterinärbiologie
  • Doctor iuris et rerum politicarum (Dr. iur. et rer. pol.) = Doktor der Rechts- und Staatswissenschaften

Besonderheiten in der Schreibweise

Der Duden nennt einen einzigen Doktortitel, der mit Bindestrich geschrieben wird. Es handelt sich dabei um den Doktor der Ingenieurwissenschaften Dr.-Ing. Darüber hinaus bestehen bei einigen Doktortiteln alternative Schreibweisen. So gibt es etwa den Dr. jur. und Dr. iur. Bei beiden Promovierten handelt es sich um Doktoren der Rechtswissenschaft.

Auch bei Doktor-Bezeichnungen, in denen die lateinischen Wörter scientiae oder scientiarum verwendet werden, gibt es alternative Schreibweisen. Die Abkürzung für die Wörter lauten entweder sc. oder scient. Im Duden werden beide Schreibweisen verwendet (vgl. Duden, S. 129):

  • Doctor scientiarum oeconomicarum (Dr. sc./scient. oec.) = Doktor der Wirtschaftswissenschaften
  • Doctor scientiarum paedagogiae (Dr. sc./scient. paed.) = Doktor der Erziehungswissenschaften

Weitere Doktorgrade

Wer mehrfach promoviert wurde und dadurch zwei Doktorgrade hat, ist Dr. Dr. Ab drei Doktorgraden darf die Bezeichnung Doctor multiplex geführt werden. Die Abkürzung dafür ist Dr. mult. Zudem kann eine Hochschule Ehrendoktortitel verleihen, ohne dass der Empfänger promoviert wurde. Ehrendoktortitel können auf drei Weisen abgekürzt werden:

  • Dr. E. h.
  • Dr. eh.
  • Dr. e. h.

Alternativ gibt es auch die Verleihung des Ehrendoktors Doctor honoris causa, der mit Dr. h. c. abgekürzt wird. Erhält eine Person mehrere Ehrendoktortitel, darf sie den Grad Doctor honoris causa multiplex führen, der mit Dr. h. c. mult. abgekürzt wird.

Akademische Grade im Schriftverkehr

Bachelor-, Master-, Magister- und Diplomgrade können in der Anschrift geführt werden. In der Anrede werden Sie aber in der Regel weggelassen. Anders ist es mit dem Doktortitel. Zwar gibt es auch beim Doktorgrad kein Recht auf die Nennung, die Höflichkeit aber gebietet es.

Verwendung von Doktorgraden in der Anschrift und in der Anrede
Adressat Anschrift Anrede
Doktor mit einem Grad
Doktorin mit einem Grad
Herrn Dr. med. Max Müller
Frau Dr. med. Mara Müller
Sehr geehrter Herr Dr. Müller
Sehr geehrte Frau Dr. Müller
Doktor mit zwei Graden
Doktorin mit zwei Graden
Herrn Dr. phil. Dr. med. Max Müller
Frau Dr. phil. Dr. med. Mara Müller
Sehr geehrter Herr Dr. Müller
Sehr geehrte Frau Dr. Müller
Mehrere Doktoren beiden Geschlechts Dres. Meier und Partner Sehr geehrte Damen und Herren Doktoren
Mehrere Doktoren Dres. Müller und Kollegen Sehr geehrte Herren Doktoren
Mehrere Doktorinnen Dres. Elisabeth Schulz Sehr geehrte Frau Dr. Meier, Frau Dr. Müller, Frau Dr. Schulz

Verwendung akademischer Titel

Im Gegensatz zum Doktorgrad ist der Professorentitel eine Amtsbezeichnung. Es gibt nicht-promovierte und promovierte Professoren. Der Titel wird in der Anschrift angegeben. Zum Beispiel richtet sich ein Schreiben an Herrn Prof. Dr. med. Max Müller oder Frau Prof. Mara Müller.

In der schriftlichen Anrede wird stets nur der höchste Titel genannt. Ob Professor mit oder ohne Doktortitel, es heißt:

Sehr geehrter Herr Professor Müller
Sehr geehrte Frau Professor Müller

Verwendung von Amtsbezeichnungen

Inhaber von Ämtern werden mit diesen angeschrieben und angesprochen. Wer beispielsweise ein Schreiben an die Bundeskanzlerin adressiert, sollte dies folgendermaßen tun:

Frau Bundeskanzlerin
Dr. rer. nat. Angela Merkel

In dem Schreiben selbst sollte der Absender die Anrede ‚Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin‘ oder ‚Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin‘ wählen. Beenden kann er sein Schreiben ‚Mit ausgezeichneter Hochachtung‘ oder mit ‚Mit vorzüglicher Hochachtung‘. Die mündliche Ansprache sollte mit ‚Frau Bundeskanzlerin‘ erfolgen (vgl. Ratgeber für Anschriften und Anreden, S. 40). Das Bundesministerium des Innern hat zu diesem Thema ein umfassendes Protokoll als Leitlinie herausgegeben.

Dem Namen voranstellen oder nachstellen?

Doktorgrade und Diplombezeichnungen stehen vor dem Namen:

  • Dr. Thomas Müller
  • Dipl-Ing. Max Meier

Alle anderen akademischen Grade stehen in der Regel nach dem Namen:

  • Thomas Müller M. A.
  • Max Meier LL. B.

Gelegentlich werden aber auch diese Grade vorangestellt. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu in Deutschland nicht.

Mit oder ohne Komma?

Die Grade werden vom Namen des Trägers nicht mit einem Komma oder einem anderen Satzzeichen getrennt.

Quellenangaben

Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Ratgeber für Anschriften und Anreden. Berlin 2016.
Abgerufen unter: https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/downloads/Webs/PI/DE/Allgemeines/Anschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (11.09.2023).

Dudenverlag (Hrsg.): Anrede von Doktorinnen und Doktoren.
Abgerufen unter: http://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/anrede-von-doktorinnen-und-doktoren (07.02.2017, 13:26:16 MEZ).

Dudenverlag (Hrsg.): Das Wörterbuch der Abkürzungen. Mannheim 2011.

Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Hochschulen auf einen Blick. Wiesbaden 2012.
Abgerufen unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/
Hochschulen/BroschuereHochschulenBlick0110010127004.pdf?__blob=publicationFile (07.02.2017, 13:42:05 MEZ).

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010).
Abgerufen unter: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/
2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf (07.02.2017, 13:31:54 MEZ).

07.02.2017, zuletzt aktualisiert am 11.09.2023

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